Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe, dass das Thema noch nicht erörtert worden ist.

Ich habe einen Neumandanten für ESt, der auch Anlage G hat. In 2014 hat er Gewerbesteuer für 2014 und für Vorjahre gezahlt. Das ich die GewSt 2014 nebst GewStMess in die Anlage G eintragen muss, ist mir bewusst. ABER trage ich die GewSt Nachzahlung für Vorjahre auch irgendwo gewinnmindernd ein, da dieses vom Vorberater nicht gemacht worden ist?

Ich hoffe auf baldige Hilfe.

LG