Mein Mann hat im Oktober 2013 seine Insolvenz beendet. In der Zeit der Insolvenz haben wir keine Steuererklärung abgegeben, da wir Steuerschulden aus der Insolvenz hatten. Kurz bevor die Restschuldbefreiung vom Amtsgericht erteil wurde, bekam mein Mann ein Schreiben vom Finanzamt in dem diese mitteilten das sie eine Aufrechnung mit etwaigen Erstattungs- und Vergütungsansprüchen anmelden. Im Klartext: Ich bekomme vom Lohnsteuerjahresausgleich solange nichts erstattet, bis die Forderungen beglichen sind. Meine Frage : Trifft das auch für die Pendlerpauschale die ja auch eine Lohnsteuerermäßigung ist zu oder nicht.