Wie versteuere ich Einkommen aus Forexgeschäft? Ist es möglich ein zweites Gewerbe damit zu eröffnen und dies normal zu versteuern?
Wie ich gelesen habe kann man dies tun wenn man die Einnahmen einen Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 2 EStG zuordnen kann. FG München mit Urteil vom 28.11.2007, Az. X R 24/06, recht. Der BFH erklärte ausdrücklich: Wer sich in Ausübung wie ein Händler am institutionellen Markt bewege, mit den Marktteilnehmern in unmittelbarer Beziehung agiere und dabei Kursdifferenzen ausnutze, verhalte sich bankentypisch. Wer sich bankentypisch verhalte, agiere „wie ein Profi “, sei also mithin als Gewerbetreibender einzustufen und damit gewerbesteuerpflichtig. Dann wäre im Umkehrschluss es keine Vermögensverwaltung und man würde es als Gewerbe ansehen oder?