Unsere Garage ist an die Garage eines Nachbarn angebaut. Seine rechte Garagenwand ist unsere linke Garagenaußenwand. Die Dachpappe geht über beide Garagen und außerdem haben die Garagen eine gemeinsame Regenrinne. Wir haben unser Haus mit dieser Garage so gekauft.
Die Erben des Nachbarn wollen nun für eine breitere Zufahrt ihre Garage abreißen. Sie sind der Auffassung, dass sie das auch ohne unsere Zustimmung tun können und falls unsere Garage beschädigt wird, oder gar einstürzt und sonstige Folgearbeiten (Dach, Regenrinne) nötig würden, dass wir die Kosten zu tragen haben.
Die rechte Außenwand der Nachbargarage bzw. die linke Seite unserer Garage steht vermutlich gerade noch auf deren Grundstück. Dürfen sie ohne unsere Zustimmung abreißen und wer muss die Kosten tragen wenn Schäden auftauchen oder Nachbesserungsarbeiten an unserer Garage auszuführen sind?