Hallo, wir haben vor kurzem ein Grundstück erstanden. Das Grundstück wurde dazu geteilt. Ein Teil wurde mit einem älteren Haus darauf unserem Nachbarn verkauft, den anderen Teil erhielten wir. Nun ist im Grundstück des Nachbarn der Keller feucht und er hat angeblich herausgefunden, das in einem Grundstück über ihm sich eine "natürliche Grundwasserquelle" befände, welche das anfallende Regenwasser sammeln würde und ein abfliessen ins Grundwasser verhindern würde. Dieses Wasser wiederum würde seinen Keller feucht halten. Deshalb würde er nun um sein Haus herum eine Drainage legen, welche unter eine 1,50 m tief gelegene Lehmschicht führen würde, damit das Wasser dort versickern könnte. Die Drainageleitungen führen 90° weg von seinem Haus. Da zwei seiner Grundstücksgrenzen an unser Grundstück führen und wir das von ihm ausgesehen abschüssigere Grundstück haben, befürchten wir nun, dass mit dieser Entwässerungsmethode in Zukunft unser Grundstück unter Wasser stehen könnte. Deshalb unsere Frage, ob so ein Drainagesystem prinzipiell erlaubt ist? Falls nein, welche Möglichkeiten könnte man ergreifen, um diese Baumaßnahmen zivilisiert zu stoppen bzw. gibt es Alternativen, welche beiden Seiten nützen könnte? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
P.S.: Das Grunstück liegt im sächsischen Vogtland, falls das eine Relevanz in der Gesetzgebung hat.