Darf das Jugendamt die Halbwaisenrente komplett einziehen und auch das Einkommen der Pflegekinder zB. wenn sie Zeitung austragen?
Die leibliche Mutter meiner beiden Pflegekinder ist verstorben vor 11 Jahren. Zum Vater ist kaum Kontakt. Seit dem Tod der Mutter zieht das Jugendamt zur Deckung ihrer Kosten die komplette Halbwaisenrente ein. Nicht nur das das Pflegegeld , ohne meine Zustimmung, um1/3 gekürzt wurde, ziehen sie dem Großen das Ausbildungsgeld und das Geld vom Zeitung austragen ein. Er hat keine Chance für die erste Wohnung, den Führerschein oder ein Auto zu sparen. Ich bezweifle, das dies rechtens ist. Lohnt der Weg zum Sozialgericht?