Kann ein Handwerker eine Begutachtung des Schadens abrechnen?
Ich wohne zur Miete und habe über den Eigentümer einen Handwerker kommen lassen, der meine Toilette repariert. Allerdings hat dieser zunächst nur den Schaden begutachtet und nichts repariert. Nun weiß ich, dass der Dichtungsring getauscht werden muss. Kann der der Handwerker diese Begutachtung später auf der Reparatur-Rechnung als Posten mit aufnehmen?
handwerkerrechnung,
Mietrecht