Hallo, ich habe glaube zu 2012 ein Darlehen vom Jobcenter für die Kaution bei einer Genossenschaft erhalten. Musste dabei eine Abtretungserklärung unterschreiben. Habe meiner Meinung auch damals nachgefragt ob ich mich zwecks der Rückbuchung nach Auszug um irgendwas kümmern müsste. Nun hab ich aus anderen Gründen beim Jobcenter angerufen und wir kamen darauf zu sprechen, dass die Kaution offen sei und ich die Zahlen müsse. Ein Gerichtsvollzieher wurde wohl 2015 angewiesen hat aber dem Jobcenter das zurück gegeben da es überprüft werden solle. Seit dem ruhte das ganze. Nun habe ich bei der Verwaltung angerufen, die sagten dass die Kaution verjährt sei. Sie würde das jetzt noch Mal prüfen aber bei meinem Glück wird das nischt. Sie erwähnte allerdings auch wieso das Jobcenter sich nicht gekümmert hätte. Nun die Frage , bin ich aus dem Schneider weil das Jobcenter sich tatsächlich hätte kümmern müssen? Ist die Kaution wirklich verjährt? Und wieso wird die Kaution nicht automatisch auf das Miete-zahlende Konto zurück überwiesen sondern muss beantragt werden?
Danke