Hallo,

folgende Situation: ich bin 38, beziehe volle Erwerbsminderungsrente und möchte Wohngeld beantragen. Ich habe einen Sohn, für den ich auch Unterhalt zahle. Damit es meinem Sohn nicht nur bei seiner Mutter, sondern auch bei mir gut geht und alles hat, was er braucht, unterstützen mich meine Eltern mit einer monatlichen Zahlung.

Daher meine Frage: muss ich unter Punkt 17: Angaben zum Einkommen diese Zahlungen meiner Eltern mit angeben? Es handelt sich ja um freiwillige Leistungen meiner Eltern zum Wohle meines Sohnes und damit handelt es sich ja auch nicht um eine verpflichtende Zahlung wie es beim Unterhalt der Fall wäre. Aus dem Alter bin ich ja nun auch schon längst raus und der Betrag meiner Eltern macht ca. 20% meines Gesamteinkommens aus. Gehe ich damit richtig in der Annahme, dass die Zahlungen meiner Eltern keine Unterhaltszahlungen sind und ich sie daher auch nicht angeben brauche?

Vielen Dank für Eure Hinweise!

LG Phil