Ich bin freiberufliche Dolmetscherin und werde öfter durch Vermittlungsagenturen an Kunden vermittelt. Die Vermittlungsprovision (10 %) ziehe ich dann auf den Rechnungen an die Vermittlungsagenturen vom Gesamtbetrag der Aufträge ab und rechne auf das Ergebnis die 19% Umsatzsteuer drauf. Meine Frage: wie werden die von mir gezahlten Vermittlungsprovisionen in der Einkommensteuererklärung eingetragen, bzw. lassen sie sich überhaupt absetzen. Wenn ja, netto oder brutto? Kann ich die darin enthaltene Mehrwertsteuer dann zusätzlich als gezahlte Vorsteuerbeträge absetzen? Werden die Beträge in der Anlage EÜR in Zeile 44 unter "Beiträge, Gebühren..." etc. eingetragen? Danke für Eure Antworten!