Muss der Vermieter für Gefahren im Garten aufkommen?
Muss der Vermieter für Gefahren im Garten aufkommen?
Der Garten hat ca. 200qm Rasenfläche.Der Boden ist überwiegend uneben mit mehreren Stolperfallen und Löcher.Ich habe mir beim Rasenmähen den Fuss verstaucht.
Der Garten muss geebnet werden.
Meine Frage ist das Mieter Angelegenheit oder Vermieters
vermieter