Ich bin Alleinerziehende mit 2 Kindern und nehme dementsprechend die Steuerklasse II in Anspruch. Ein guter Bekannter besitzt ein Zweifamilienhaus, bei dem er die untere Etage selbst bewohnt. Mir hat er die obige Wohnung zur Verfügung gestellt. Er bekommt von mir nur einen geringen (unter 50% des Mietniveaus). Er gibt für diese Wohnung weder Einnahmen noch Ausgaben in seiner Steuererklärung an. Nun wurde er heute vom Finanzamt angeschrieben, er solle bitte angeben, ob und an wen die obige Wohnung vermietet ist.
Wenn er nun angibt, dass ich in obiger Wohnung lebe, habe ich massive Bedenken, dass das Finanzamt mir die Steuerklasse 2 streicht, und ich auch noch rückwirkend belangt werde, obwohl ich ja tatsächlich keinen gemeinsamen Haushalt mit ihm habe, und die Wohnung komplett abgeschlossen und ein eigener Haushalt ist.
Meine Frage: Wäre es vom Finanzamt rechtmäßig, mir zu unterstellen, ich lebe in "häuslicher Gemeinschaft" und sei daher nicht mehr berechtigt für Steuerklasse 2?