Ich komme im nahenden Wintersemester 2014/15 in mein 15. Fachsemester - laut dem Gesetz endet so meine studentische Krankenversicherung. Ich werde in diesem Semester auch meinen Studienabschluss erreichen. Nun folgende Frage. Habe ich bei Beginn eines Zweitstudiums (Fachsemester 1) weiter Anspruch auf eine studentische Krankenversicherung?Oder würde dies erst im folgenden Sommersemester gehen, wenn ich mein Erststudium abgeschlossen habe?