Dann gründet ihr eine GbR. Die Gewinne unterliegen der Gewebesteuer und die Umsätze der USt. In der Praxis werden wohl aber die Freibeträge unterschritten und bzgl. der USt. Kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Einnahmen der Gesellschafter sind Einkommensteuerpflichtig.
Sage diesem vollgekoksten Penner, dass er dich in Ruhe lassen soll, da er sonst Besuch von deinen Brüdern bekommen wird.
Und: Ja, an den A… fassen und andere obszöne Berührungen sind sexuelle Belästigungen und können gem. § 184i StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden. Es ist allerdings ein Antragsdelikt, das zu selbst zur Anzeige bringen musst.
Dass du dich freiwillig von ihm heimfahren lassen hast, ändert daran nichts.
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