Ein Arbeitsplatz in der Firmenzentrale wird vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt. Bisher haben wir einen Raum unserer Wohnung als Arbeitszimmer für Home Office genutzt und auch steuerlich geltend gemacht.

Dieser Raum wird nun allerdings als Kinderzimmer benötigt. Daher mieten wir ein kleines 1-Zimmer-Apartment im Nachbarhaus an und nutzen dieses als Arbeitszimmer.

Nun meine Fragen: - Welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten? - Muss die Zweitwohnung irgendwo angemeldet werden? Es gibt keine doppelte Haushaltsführung oder so, ich kann durch den Keller in das andere Treppenhaus laufen und nutze das Apartment als zusätzliches Arbeitszimmer. Ich übernachte dort nicht. - Muss Rundfunkgebühr gezahlt werden? Für die Hauptwohnung zahlen wir ja schon. - Was sonst habe ich eventuell nicht bedacht?