Hallo zusammen,

ich habe einige Wochen vor Bezug meine (Miet-)Wohnung besichtigt und dabei vom Makler einen Grundriss (1:100) erhalten. (War im Exposé enthalten) Hiermit habe ich beim Küchenbauer die Küche bestellt. Ein Nachmessen erfolgte wegen der zulässigen Tolleranzen für den Küchenbauer nicht mehr) Nach Einzug hat sich herausgestellt, dass der Grundriss aber falsch war (stammte aus einem anderen Reihenhaus).

Ist Makler jetzt für den entstandenen Schaden (ca 350 € für nicht benötigte Möbelstücke + 500 € für Zusatzaufwand für den Schreiner) haftbar zu machen?

Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann!

Viele Grüße