Hallo Solaris,
du hast ein Schonvermögen, dass du behalten darfst:
"kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. Für alleinstehende Minderjährige, deren Sozialleistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht vom Vermögen der Eltern abhängig ist, liegt der Betrag bei 5.000 Euro. Bei besonderen Notlagen ist der jeweilige Betrag zu erhöhen."
Auszug von:
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung
Gruß