Hallo Solaris,

du hast ein Schonvermögen, dass du behalten darfst:

"kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. Für alleinstehende Minderjährige, deren Sozialleistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht vom Vermögen der Eltern abhängig ist, liegt der Betrag bei 5.000 Euro. Bei besonderen Notlagen ist der jeweilige Betrag zu erhöhen."

Auszug von:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung

Gruß

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TV ist unpfändbar und jetzt ein Auszug aus meinem obig geposteten Link: "

".... Darüber hinaus gilt die Regel, dass nur Dinge gepfändet werden dürfen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Verkaufs oder einer Versteigerung auch Gewinn bringen. Der Erlös bei einer Versteigerung muss also in jedem Fall die Gerichtsvollzieherkosten und die Kosten der Versteigerung übertreffen."

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Nichts davon darf er pfänden, nur Luxusgüter (Schmuck etc.).

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Hallo Brotkasten,

frage doch auch deine Eltern, was sie von deiner Idee halten.

Ich denke, beide Seiten können auch von dieser Situation profitieren.

Liebe Grüße

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