Hallo!!

Wir haben Folgendes Problem. Im Sommer 2017 haben wir in unserer Mietwohnung eine Gasheizung eingebaut bekommen (vorher nachtspeicher). Die Stadtwerke hat einen geeichten Zähler für den gesamten Verbrauch eingebaut (4 Parteien in unserem Haus). Im November 2017 wurde zum ersten Mal von den stadtwerken der Zählerstand abgelesen. Bei dem erneuten ablesen im November 2018 fiel ihnen wohl auf, dass der Verbrauch zu niedrig wäre. Der Zähler wurde getauscht und läuft seitdem richtig. Jetzt soll der Verbrauch von 2017 und 2018 mit Hilfe einer Formel von uns Mietern nachgefordert werden!! Meine Frage: dürfen die das? Einfach den Verbrauch mit einer Formel nachberechnen und somit schätzen? Die sind doch selber schuld, wenn die Stadtwerke einen defekten Zähler einbaut oder nicht? Kann man bei einer Gasheizung den tatsächlichen Verbrauch sonst anders ablesen was wir als Mieter nicht sehen??

Danke im Voraus für eure Antworten