ich denke, dass man diese Frage nicht mit ja oder nein beantworten kann, denn es hängt in erster Linie von der Bank ab, die ihr fragt. Ein unabhängiger Finanzierungsberater kann Euch am ehesten eine Bank präsentieren, die den Beleihungswert so anerkennt. Ihr braucht auf jeden Fall die Hintergrund Informationen der Bank, die Eure Finanzierung machen soll. Die Bank selber wird Euch diese Infos jedoch nicht geben wollen. Viel Erfolg!

http://www.baufinanzierung-ohne-eigenkapital.info

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Hallo Martin,

das KfW 124 Programm ist begrenzt auf 30% der Gesamtkosten maximal 75.000 Euro. Dazu können SIe auch weitere Programme in Anspruch nehmen. Wichtig dabei ist nur, dass sich die Maßnahmen der einzelnen Programme nicht überschneiden. Sie müssen klar definierte Gewerke und zu leistende Arbeiten angeben. Rechnen können Sie nur die Kosten, die Sie auch per REchnung nachweisen können. Eigenleistung wird in diesem Bereich der Sanierung schwierig, wenn Sie nicht per Meisterbrief oder abgeschlossener Berufsausbildung nachweisen können, dass Sie die Arbeiten auch sach- und fachgerecht erledigen können. Weiterhin viel Erfolg wünscht http://www.stefanschulze.info

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Hallo Wiesn,

das allerwichtigste ist, dass Du Dich in dem Immobilienmarkt auskennst, in den Du investierst. Das bedeutet, Du solltest:

  1. den Markt schon einige Zeit beobachten
  2. politische Entscheidung der Stadt verfolgen
  3. Risiken der Region kennen

Immobilien werden häufig als Steuersparmodelle verkauft, bei denen möglichst wenig Eigenkapital eingesetzt werden soll. Davon ist auf jeden Fall abzuraten. Wenn Du maximal 80% des Ertragswertes (Jahresnettokaltmiete * 10 bis 12) finanzierst, kannst Du Dir die Bank aussuchen, die das finanziert und nicht umgekehrt. Dazu hast Du die Möglichkeit, wenn es schlecht läuft die Immobilien ggfs. schnell wieder los zu werden.

Auf jeden Fall brauchst Du noch finanzielle Reserven für evtl. Reparaturen oder Mietausfälle. Ich rechne bei den Mieteinnahmen max. 75% in meiner Kalkulation, das sollte reichen.

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Hallo, wenn Reden nichts mehr nützt, dann kommt die Keule zum Einsatz. Du hast Dich zur Zwangsvollstreckung in Dein gesamtes Vermögen für die Zahlung des Kaufpreises verpflichtet und der Verkäufer muss Dir das Eigentum an der Immobilie verschaffen (auch mit Zwangsvollstreckung). Daher solltest Du Dich mit einem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob der hier etwas machen kann. Wenn Du keinen engagierten Gerichtsvollzieher findest, melde Dich einfach noch mal bei mir. Ich kenne da einen: http://www.stefanschulze.info

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