Sehr geehrte Damen und Herren,

vor zwei Jahren 05/03/2018 gab es ein Ermittlungsverfahren gegen mich, und ich habe diese Nachricht von Polizei bekommen:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 STPO eingestellt.

Das Verfahren gemäß § 153 Abs. 1 STPO eingestellt.

Und jetzt möchte ich einen dauerhafter Aufenthalt in Deutschland beantragen. Gibt es negative Auswirkungen auf mein Dokument?

Benötige ich einen Anwalt? Und wann wird es aus meinen Unterlagen gelöscht?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen .