Hallo, habe eine Vorstrafe wegen schwerer KV, scheint nicht im Führungszeugnis auf (5 Monate auf 3 Jahre), unter anderem mehrere Anzeigen wegen normaler KV, SMG, Beamtenbeleidigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, usw.

Also bin kein unbescholtenes Blatt, jedoch hatte ich meistens Glück das viel fallen gelassen worden ist & nichts im Führungszeugnis aufscheint.

Sollte ich bei Anmeldung eines Gewerbes (Tonstudio, Fotograf & Videoproduktion) Probleme bekommen?

Ich weiß das es ein Nachsichtsansuchen gibt, welches man stellt wenn man eine Vorstrafe hat. Aber da mein Führungszeugnis sauber ist, sollte ich das ja eigentlich nicht benötigen oder wie sieht das rechtlich aus?