Ein gebürtiger Ungar, der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt, hat seiner Tochter, die eine gebürtige Deutsche ist, eine Immobilie (Eigentumswohnung) in Ungarn überschrieben. Muß dies in irgendeiner Behörde oder Amt in Deutschland (z.B. Grundbuchamt, Steuerbehörde usw.) eingetragen oder gemeldet werden? Wenn ja, kann man dies auch dort auch einsehen lassen (von einem Rechtsanwalt und Notar) ??