Hallo.

Ich bekomme Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit, wohne mit meiner 6 jährigen Tochter zusammen.

Nun möchte der Kindesvater zu uns ziehen, sind aber in keiner Beziehung wir verstehen uns gut aber Beziehung ausgeschlossen, da ich oft gesundheitlich nicht in der Lage bin zb die gemeinsame Tochter von Schule abzuholen.Seine Arbeitsstätte ist 2 km von meiner Wohnung entfernt, ansonsten hat er einen Fahrtweg einfach von 43km

Er zahlt Unterhalt an die Tochter.

Das er berechnet wird, ist klar. Und die Miete usw durch drei geteilte wird.

Nun die Frage: muss er mich dann finanziell unterstützen?