Hallo Zusammen,
ich habe gemeinsam mit einem Geschäftsführer eine GmbH gegründet. Nach einem Jahr entschied ich mich, aus der Firma herauszutreten. Im Notar habe ich unter Anwesenheit von mehreren Zeugen mitgeteilt, dass ich nicht für die Notarkosten oder sonstige Gebühren aufkommen möchte/werde.
Nun wurde die Geschäftsanteilübertragung vollzogen, ich bin nicht mehr bei der GmbH aktiv. Der neue Geschäftsführer hat die Notarkosten nicht gezahlt und befindet sich in der Türkei. Er hat eine bekannte Adresse, unter dem er nach wie vor gemeldet und erreichbar ist. Nun will Notar die Kosten von mir als EHEMALIGER Geschäftsführer eintreiben. (als Zweitschuldner)
Notar hat bis dato kein Inkasso oder andere Eintreibungsversuche bei der GmbH veranlasst. Nur eine Mahnung gesendet.
Ab nächsten Monat werde ich auch auswandern, jedoch möchte ich dieses lästige Thema nicht weiterhin haben.
Kann Notar tatsächlich die Kosten von mir eintreiben? Der neue Geschäftsführer ist nach wie vor in der Firma aktiv und in der Türkei erreichbar. Die deutsche Adresse der GmbH ist mir noch unbekannt.