Hallo!

Ich habe während meines Urlaubs in Frankreich mein Auto reparieren lassen müssen. Mein deutscher Gebrauchtwagenhändler, bei dem ich noch eine Gebrauchtwagengarantie habe, will mir nur den Rechnungsbetrag ohne Steuern erstatten, da die Rechnung nicht auf seinen Namen ausgestellt ist. Er meinte, ich könnte mir die französiche Steuer noch beim Zoll zurückholen. a.) Stimmt das? b.) Wo kann ich da anrufen?

Mfg F.Reise