Von Person A wurde der Rundfunkbeitrag aufgrund finanzieller Not jahrelang nicht bezahlt. Das hatte eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher zur Folge, demzufolge auch einen Schufa-Eintrag. Die Schulden wurden nach 4 Jahren beglichen.

Frage: Wie lange bleibt der Eintrag bestehen und muss man sich an Gläubiger oder Gerichtsvollzieher wenden, um die Löschung des Eintrags zu beantragen?