Ohne das jetzt böse zu meinen, aber wovor hast du Angst?
DU hast etwas verkauft und laut deiner eigenen Aussage auch verschickt, also steht dir der Betrag auch zu.
DU hast einen Vertrag geschlossen und deinerseits alle Verpflichtungen erfüllt!
Der Fehler liegt eindeutig bei dem Käufer. Mit welchem Recht sollte er das Geld zurückfordern? Außer, er hat die Ware nicht erhalten.
Sollte er die Ware nicht erhalten haben, so kann er Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen und die haben in Sekundenbruchteilen deinen kompletten Namen und auch deine Adresse.
Das ist zwar nicht der korrekte Weg, aber scheinbar der einzige, der dem Käufer mangels Name/Adresse hat.
Selbst wenn du aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen Angst davor hast, dass der Warenempfänger deinen kompletten Namen herausbekommt, kannst du NULL dagegen machen.
Er wird deinen Namen in der Rücküberweisung auf dem Kontoauszug definitiv sehen.
Ich verstehe absolut nicht, wo dabei das Problem sein soll, außer das Geschäft hat in irgendeiner Art und Weise gegen geltendes Recht verstoßen (Hehlerware, Drogen, oder was auch immer) und davon gehe ich jetzt erstmal nicht aus.
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