Hallo, ich beziehe eine minimale Erwerbsfähigkeitsrente und bekomme noch die Grundsicherung. Nun könnte ich in der Türkei Beitragsjahre nachzahlen (ich schätze so ca. 8.000 €) und auch dort Rentnerin werden. Den Betrag würde mir meine Tochter leihen und ich müsste es ihr zurück zahlen. Dies würden wir dann so machen, dass sie solange die türkische Rente bekommen würde...

Wenn ich aber auf die Grundsicherung verzichten müsste, hätte ich ein Problem. Wie verhält sich die Grundsicherung zur ausländischen Rente. Betroffen ist NRW.

VIELEN DANK VORAB!