Hallo

Ich würde gern wissen ob ich einen nachträglichen Anspruch auf Kost- und Unterhaltsgeld stellen kann.

Wir leben mit der Familie unserer Tochter, deren Mann und zwei Kindern im Alter von 17 und 13 Jahren, in einem zwei Familien Haus. Alle sind täglich gern gesehene Gäste an unserem Tisch gewesen. Leider habe ich nie den Mut aufgebracht, sie zur Abgabe von Kostgeld aufzufordern. Irgendwie ging es schon. Von Ihrer Seite wurde auch nie gefragt.

Nun sind wir beide in Rente. Wir hatten gehofft das sich die Familie nun an den Kosten beteiligt und sie darauf angesprochen. Sie waren nicht begeistert und haben uns nun erklärt auszuziehen.

Wir sind einfach nur sprachlos und zutiefst enttäuscht. Könnte ich nun im nachhinein einen Anspruch auf Kostgeld geltend machen und wenn ja, für welchen Zeitraum?