Das sind die schwierigen Themen in Eigentümergemeinschaften. Grundsätzlich braucht man immer einen Beschluss von einer Eigentümerversammlung, wenn man eine bauliche Veränderung vornimmt. Du könntest (wie die Nachbarn auch) das Aussehen der Immobilie beinträchtigen. Das ist natürlich "Erbsenzählerei", aber auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du einen entsprechenden Beschluss beantragst. Theoretisch bewegst Du Dich im Bereich des Gemeinschaftseigentum und da entscheiden alle Eigentümer per Abstimmung.

Wer die Markise selbst anbringt, dürfte auch haften, wenn es zu Schäden am Gemeinschaftseigentum oder zu Personenschäden kommt (z. B. Markise nicht richtig befestigt und reisst aus der Wand heraus).

Diesen Artikel finde ich sehr gut, um einen Einblick in das Gemeinschaftseigentum zu erhalten:

https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/sondereigentum-und-gemeinschaftseigentum-was-ist-der-unterschied.html

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