Hallo zusammen,

ich arbeite gerade an meiner ersten Steuererklärung nach Beendigung meiner Selbstständigkeit. Da mein ehemaliger Steuerberater verstorben ist, und meine erste Alternative leider in meinen Augen nicht gut arbeitet, möchte ich diese ab sofort alleine erstellen und habe daher leider keinen Ansprechpartner. Ich hoffe daher dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Vielen Dank schonmal dafür!

Zum Sachverhalt:

Meine Selbstständigkeit habe ich 2013 beendet. Durch den ungewollten Steuerberater-Wechsel genau zu dieser Zeit, haben sich meine letzten Steuererklärungen ein wenig hingezogen. Von meinem neuen Steuerberater habe ich die Rechnungen für folgende Erklärungen erst im Jahr 2014 erhalten und bezahlt:

Aufstellung JA 2011 / 2012

Abschlußarbeiten 2011 / 2012

ESt-Erklärung 2011 / 2012

GewSt-Erklärung 2011 / 2012

USt-Erklärung 2011 / 2012

Gesamthöhe ca. 3750€

Selbige für das Jahr 2013 habe ich erst 2015 in Rechnung gestellt bekommen und bezahlt.

Frage:

Da diese Erklärungen noch meine damalige Selbstständigkeit betreffen, würde mich Interessieren, ob ich diese in meine ESt-Erklärungen für 2014 und 2015 ansetzen kann, und wenn ja wo? Laut Internetrecherche wären diese während der Selbstständigkeit als Werbungskosten angesetzt worden, aber kann ich diese nun auch in der ESt als Werbungskosten ansetzen, bzw. als Sonderausgaben?

Vielen Dank schonmal :-)

Grüße