Das BGB verlangt die Vorlage einer Ermächtigung oder Vollmacht im Original mit Originalunterschrift. Wirklich rechtswirksam bindend ist also nur diese.

Im Rahmen der Vereinfachung gehen viele Unternehmen aber dazu über die mündliche Übermittlung einer EInzugsermächtigung ebenfalls zu akzeptieren. Rechtlich sind diese jedoch eigentlich zunächst schwebend unwirksam.

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Ja, ein Eigentümer haftet auch für Schäden durch sein Eigentum. Hier dürfte die Haushaftpflicht oder bei Einfamilienhäusern die private Haftpflicht in Anspruch genommen werden können.

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MIG hat den manuellen Weg zwar schon mit Faktoren belegt, der einfachste Weg ist aber das aktuelle Netto als Grundlage zu nehmen und sich z. B. auf http://www.lohn1.de/ ein Brutto berechnen zu lassen. Sie stellen sich dort einfach vom Lebensalter und von den Abzügen als Rentner ein.

Gegenrechnung ihrer vorhandenen Vorsorge: einfaches zusammenzählen der vorhandenen Anlagen, Eingabe in den Bruttorechner und sich wieder ein Netto ausgeben lassen.

Ist zwar nicht 100%ig genau, gibt aber ein gutes Vorstellungsvermögen für evtle. Versorgungslücken im Alter.

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In manchen Branchen wird die Art der VL-Anlage durch die Tarifverträge eingeschränkt, z. B. IG Metall, NGG, ArzthelferInnen. In diesen Fällen können die VL nur in Form von AVWL (altersvorsorgewirksamen vermögensbildenen Leistungen) angelegt werden. Die hierzu verwandten Möglichkeiten wäre Riester und, besser noch, betriebliche Altersversorgung.

Ist der Tarifvertrag hinrin nicht bindend, kann die VL-Form frei gewählt werden. Einzelne Formen wurden ja schon genannt. Darüber hinaus werden noch Renten oder Lebensversicheurngen auf Basis VL angeboten.

Wenn man sich eine dieser Formen aussucht, sollte man im Vorfeld prüfen, ob man innerhalb der Zulagen/Einkommensgrenzen liegt.

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Wenn man in der Lage ist die allgemeinen Bedingungen selber zu lesen und auch zu verstehen, zudem diese auf das 'normale Leben' umzudeuten, jede.

Allerdings dürfte die Zahl derer, die dazu in der Lage sind, relativ klein sein. Wenn man dann kein Freund des erhöhten Risikos einer Auseinandersetzung mit einer Versicheurngsgesellschaft hat, ist - wie Niklaus schon sagte - der Weg über einen Versicheurngsmakler der Beste. Geht es um Kapitalversicherungen kann sich auch der Weg über einen Versicherungsberater lohnen.

Die Klagequoten bei Direktversicherungen liegen häufig in zweistelligen Bereich, meist daher, weil die Bedingungen nicht gelesen oder verstanden werden.

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Von der Rentierlichkeit kann man bei versicherungsgestützten Produkten folgende Reihenfolge sehen.

  1. betriebliche Altersversorgung
  2. Riester
  3. Rürup oder Basisrente
  4. Rentenversicherungen privater Art.

Bei kapitalmarktgestützten (vorwiegend Bank-) produkten kann man eine so klare Reihenfolge nicht treffen.

Allerdings ist Altersversorgung nicht, das man mit einem einzelnen Produkt erledigen kann. Die Versorgungslücken sind meist zu groß. Am besten ist eine früh begonnene Finanzplanung und eine gute Mischung aus oben genannte Produkten.

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Das einzige ProArgument ist - wie Mig112 schon sagte - das Filialnetz. Allerdings lässt sich die Sparkasse dies auch reichlich bezahlen.

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Auch wenn ich kein Freund von Bausparverträgen (BSP) bin, sie haben durchaus ihre Berechtigung und Einsatzbereichte.

Zum Sparen: Ist man innerhalb der Einkommensgrenzen der Sparzulagen wird der BSP durchaus interessant. Richtig konfiguriert mit einem hochprozentigen BSP können bis zu 6, % herausspringen. Allerdings darf er dazu nicht länger wie 7 JAhre laufen und nicht größer wie 5 - 7000 € sein.

Als 'Krankenversicherung' für's Haus. Mit dem Hauskauf sind die Kosten einer Immobilie 'noch nicht ganz' erledigt. In regelmäßigen Abständen, sollten z.B. Dach, Fenster, Heizung etc. erneuert, saniert, repariert werden. Hier können BSP behilflich sein. Allerdings würde ich hier zu einer anderen Methode raten. Ansparen auf hochprozentigen Sparverträgen, sollte Sanierung Dach oder Heizung im Raum stehen, Umlage auf einen SchnellsparBSP. So hat Anleger meist mehr ertrag und weniger Darlehensbedarf.

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Eine Rürup kann (bei den meisten Gesellschaften ab dem 15. Lebensjahr) auch für Teenager abgeschlossen werden. Allerdings macht sie hier nur sehr wenig Sinn.

Steuern fallen jedoch tatsächlich erst an, wenn das Kind über 8004 € p.a. im Jahr verdient (ggfls abzgl. KV / Werbungdkosten). Zahlungen oberhalb des Freibetrages könnten also über eine Steuererklärung retour geholt werden.

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Bei den klassischen VL-Anlagen (Bausparen, Fonds, Sparpläne) geht dies meist ohne Probleme, einfach beim Anbieter der Anlage ein entsprechendes Formular anfordern (oft auch online erhältlich) und beim Arbeitsgeber abgeben.

Sollten ihr Mann jedoch einen Riestervertrag oder eine Renten oder Lebensversicherung als VL haben, oder diese in eine betriebliche Altersversorgung laufen, ist es nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Diese Verträge sind auf die biometrischen Risiken des jeweiligen Versicehrungsnehmers festgeschrieben.

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Natürlich. Normalerweise ist dieser aber so hoch, das er bei normaler Kontoführung er durchaus noch herunter gesetzt werden kann. Dies dient dem Schutz vor vertippen der Summe oder bei Buchungen in krimineller Absicht.

Sie können dieses Limit üblicherweise jederzeit ihren Bedürfnissen anpassen. Angenommen sie haben eine größere Überweisung vorzunehmen, reicht normalerweise ein Anruf bei der Bank um das Limit auf die erforderliche Dauer für eine begrenzte Zeit oder auch auf Dauer hoch zu setzen.

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Still zu legen sind alle Vericherungen, allerdings dürften beim Wiederaufleben lassen nach einer Zeitspanne von 4 Jahren Probleme entstehen.

Dabei dürfte die Pensionskasse das geringste Problem darstellen. Eine LV Direktversicherung macht je nach Gesellschaft jedoch schon nach zwei bis drei Jahren Probleme, eine Bu / BUZ schon nach einem Jahr Stillegung.

Daher auf jeden Fall direkt bei den Gesellschaften anrufen und gezielt fragen. IM Rahmen der Altersversorgungen dürften sich Sonderregelungen vereinbaren lassen. Bei der BU bin ich überfragt.

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Wenn sie in einem Mercedes-Autohaus fragen, was das beste Auto für sie ist, was werden sie wohl hören? Natürlich Mercedes! und wenn sie bei Opel fragen?

Bei diesen sogenannten Finanzanalysen von Banken und Versicherungen ist es ähnlich, egal was sie oben reichschütten, es wird unten jeweils ein Produkt der betreffenden Bank oder Versicherung heraus kommen. Oft sind diese 'Analysen' sogar auf die Produkte zugeschnitten.

Ehrlicher werden diese Analysen erst, wenn nicht nur eine Gesellschaft dahinter steht, sonder ein größerer Pool oder noch besser ein Makler oder eine Maklerorganisation. Da werden ihre Daten nicht nur mit den Angeboten eines Hauses verglichen, sondern entweder mit einer größeren Gruppe von Anbietern, oder im besten Falle, mit einem großen repräsentativem Querschnitt des Marktes.

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Die KInderzulagen erhalten sie so lange wie sie auch Kindergeld für ihre Kinder erhalten, also bis zum Abschluss der Ausbildung.

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Bei allem Verständnis für Situation und Verzweiflung, stellen sie sich mal auf die Position eines Menschen, welcher die 5000 'übrig' hätte.

Wenn sie glaubwürdig tatsächlich in der Lage wären, neben der Miete noch 250 € aufzubringen, wäre das Mietverhältnis nicht in diesem Zustand. Darüber hinaus würde ihnen jede Bank aus der Patsche helfen. Abgesehen davon, 5000 € spricht für mehr als zwei Monatsmieten Rückstand. Zudem, Mieten sind eine Bringschuld, deren Kommen man problemlos planen kann. Auch haben sie mehr zwei Monate Zeit gehabt um Folgen abzuwehren. Spricht dieser Hintergrund für eine Zuverlässigkeit als Darlehenspartner von Ihrer Seite?

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Der Mann hat unrecht

Die Kritikpunkte betreffend, ist dem Mann beizupflichten, die Schlussfolgerung ist jedoch ebenso schwachsinnig, wie widersprüchlich begründet (Sofern es sich nicht um Ironie handelte, welche an meiner Auffassungsgabe vorbei ging) . Auf der einen Seite sollen wir dem Staat nicht trauen, auf der Anderen uns auf ihn (eine staatliche Grundsicherung) verlassen? Nachdem der Staat heute schon kein Geld hat, wird dieser in 30 Jahren noch wesentlich klammer sein wie heute, wenn sich nicht grundlegend etwas ändert. Dazu brauchst man sich nur die aktuelle Diskussion um Hartz IV anzuschauen und in die Zukunft extrapolieren. Der Elefant Staat kreißt und gebiert eine Maus? Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, die ‚Neuberechnung’ habe zwischenzeitlich mehr Geld gekostet wie die Erhöhung.

M. E. darf man aus heutiger Sicht durchaus Zweifel äußern, ob in Zukunft unser derzeitiges Sozialsystem noch funktioniert, bzw. existiert. Aus dieser Sicht der derzeit arbeitenden Bevölkerung zu empfehlen ihr Geld zu verjubeln, halte ich für mehr als fahrlässig. Das Gegenteil ist der Fall. Der Deutsche (m. E. nicht nur der) sollte sich schnellstmöglich von der Einstellung verabschieden, Altersvorsorge sei eine Sache von gesetzl. Rentenversicherung und vielleicht ein oder zwei Rentenversicherungen. Altersvorsorge ist derzeit längst eine Sache einer intelligenten Finanzplanung ab dem ersten selbstverdienten Euro.

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Auch wenn es zynisch klingen mag, es ist ja nicht so, dass der Staat bestimmt wann sie in Rente zu gehen haben, dieses bestimmen ausschließlich sie.

Der Staat oder die Rentenkassse bestimmen ausschließlich wieviel sie wann bekommen.

So könnten sie durchaus mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings müssten sie sich dann aus eigenen Mitteln versorgen bis sie einen Anspruch aus Mitteln der Rentenkasse haben. Auch ist es der Rentenkassse 'egal' ob sie mit 63, 65 oder 67 in den Ruhestand gehen, es schickt sie keiner. Allerdings bestimmt der Zeitpunkt des Rentenabrufes und die erreichte Anwartschaft die Höhe Ihrer Rente.

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Bin ganz anderer Meinung,

Derzeit sind viele Angebote im Tagesgeldbereich besser als Festgeldangebote. Von daher nutze ich eher diese und beobachte den Markt weiter. So erhalte ich meine Flexibilität und habe dennoch eine vergleichbar 'gute' Rendite.

Allerdings lege ich hier nur Summen an, welche ich auch in überschaubaren Zeiträumen brauche. Alles was drüber ist wird auch entsprechend langfristig angelegt.

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Am besten direkt mit der Thomas Cook AG in Oberursel Kontakt aufnehmen. Dort müsste der Umtausch vor sich gehen können. Sicher wird es schwierig werden, die ReiseSchecks gegen Währung einzutauschen, aber gegen einen Umtausch in EuroSchecks dürfte sich Thomas Cook nicht gerade wehren.

Eine Nichte stand vor einem ähnlichen Problem. Damals wehrte sich Cook mit Händen und Füssen gegen einen Umtausch in Währung. Sie nahm dann Schecks in Euro und tauschte diese dann im Reisebüro um. Allerdings war das nur wenige Jahre nach der Währungsumstellung.

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Eine Vollmacht, welche (auch) zu einseitigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt, sollte eigentlich im Original vorgelegt werden. Aber wo kein Kläger da kein Richter, vielleicht der Bank die Vollmacht per Fax vorlegen, aber ggfls. das Original hinterherschicken. Mit der Bank telefonisch abklären wie diese es für richtig erachten.

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