Hallo.
Wie jowaku schon gesagt hat, seit 2012 spielt das Einkommen des Kindes schon mal keine Rolle mehr. Den Anspruch auf Kindergeld verliert deine Mutter erst, wenn du entweder mit deiner Ausbildung fertig bist, oder du dein 25. Lebensjahr vollendet hast.
Jetzt zum Unterhalt.
Dein Unterhalt müsste gekürzt werden. Und zwar werden dir die 400€ angerechnet, jedoch unter Berücksichtigung einer Ausbildungsmehrbedarfspauschale von 90€, faktisch werden also nur 310€ angerechnet.
Das Kindergeld müsste auch angerechnet werden.
Mehr weiss ich dazu auch nicht, da würd ich einfach mal nen Fachmann fragen, weil da doch immer recht viele Faktoren eine Rolle spielen.
Dafür sollte jedoch ein Telefonat reichen, beispielsweise hier: Werbung durch Support gelöscht .
Mit dem 400€-Job läuft das so. Von Beginn der Tätigkeit an darf der monatliche Durchschnittsverdienst die 400€ nicht übersteigen. Wenn du also im April 2012 angefangen hast, gilt dies bis April 2011. Es ist also kein Kalenderjahr damit gemeint.
Du hast also nicht mehr Spielraum.
So, ich hoffe das ich jetzt nichts vergessen habe ;)
LG