Zunächst musst du rechtzeitig gegen den Mahnbescheid vorgehen, sonst kommt der Vollstreckungsbescheid und der Käufer hat einen Vollstreckungstitel gegen dich.
Vor Gericht kannst du vorbringen, dass das Paketgewicht des Verkäufers mit den Gewichtsangaben des Paketdienstes verglichen werden soll.
Die Gewichtangaben hast nur du, d.h. der Käufer kann nicht exakt so viele Reiseführer ins Paket legen, bis das Gewicht mit dem vom Paketdienst übereinstimmt.
Eine Gewichtsabweichung kann die Gläubwürdigkeit des Käufers vor Gericht stark beeinträchtigen.
Musst natürlich hoffen, dass der Käufer dein Paket nicht vorher gewogen hat und entsprechend viele Reiseführer ins Paket legt.