Hallo liebe Community, eine Frage die mich schong lange interessert:
Wenn man z.B. einen Goldbarren verkauft, muss man ja nach 1 Jahr Haltefrist keine Steuern zahlen. Bloss wie weist man nach, seit wann man das Teil besitzt? Z.b. hat mein Opa Goldbarren im Schließfach, das ist seit Jahrzehnten sein Notgroschen, aber dafür gibts natürlich keine Kaufquittung oder ähnliches. Wenn man es ohne Anschaffungsnachweis verkauft, muss man dann automatisch Steuern zahlen?
Ach ja und noch was: Jetzt hab ich (nur mal theoretisch) einen Barren und einen Anschaffungnachweis dazu (z.B. Rechnung vom Goldhänderl oder so). Wenn ich das verkaufe, woher weiss man denn dass es genau dieser Goldbarren ist? Der wird ja wohl kaum mit Seriennummer im Anschaffungsnachweis stehen... könnte ja ein gerade gekaufter sein, der Nachweis aber uralt!
Vll. weiss ja jdm. bescheid über solche "Luxusprobleme" ;-)
Liebe Grüße! S.