Harz4 und zweit Wohnung für den Sohn, da die Ausbildungsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist?

Mein Sohn ist 16 Jahre alt und fängt am 01.08.16 eine Ausbildung zum Koch in einer anderen Stadt an, die nicht zur Arbeitszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Ich bin nun schwanger, nicht mobil und erhalte ab dem 01.07.16 für meinen 16 jährigen Sohn, das ungebohrene Baby und mich Alg2, da mein Zeitarbeitsvertrag natürlich durch die Schwangerschaft nicht verlängert wurde und somit am 30.06.16 auslief.

Nun meine Frage:

Da die Ausbildungsstelle ja zu den Arbeitszeiten eines Kochs zur Früh- und Spätschicht keine Verkehrsanbindungen hat (Zug und Bus fahren erst ab ca 6 Uhr und der lezte Bus bzw Zug fährt gegen 22 Uhr zurück), muss ich für meinen 16jährigen Sohn eine kleine Wohnung nehmen (20-30qm). Diese möchte er auch von seinem Ausbildungsgehalt selbst zahlen. Er bleibt aber bei mir als Hauptwohnsitz gemeldet. Er ist ja auch erst 16 Jahre alt und kommt an arbeitsfreientagen und Urlaub ect. immer nach Hause. Ich muss ja eh den Mietvertrag unterschreiben. Er ist ja noch viel zu jung.

Wie verhält sich das alles jetzt zum Harz 4? Was muss ich beachten? Wie mach ich das alles richtig?

In der Arbeitszeit, wird mein Sohn am Ausbildungsort vom Jugendamt und Kompass ev. 3-4 mal die Woche unterstützt, weil er ja noch so jung und noch nicht weit genug ist, eine Wohnung, Ämtergänge und alles was zum selbständigen Leben so dazu gehört, allein zu bewältigen. Wie verhält sich das jetzt alles zum Alg 2? Ich hätte dann ja quasi ne Zweitwohnung, oder?

Ich blick da nicht mehr durch ... Mir ist das alles gerade zu hoch. Kenn mich da auch nicht wirklich aus und weiß auch nicht, wie ich das jetzt alles richtig mache.

Über Infos eurerseits, wäre ich sehr dankbar ...

...zum Beitrag

Ich meinte natürlich die Früh- und Spätschicht und nicht die Nachtschicht! Sorry!!!

...zur Antwort