hatte ich auch die Diskussion. Daher weiss ich: das ist im Gesetz geregelt, hier (§551 (3)) http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Damit kannst du verhandeln, aber der Vermieter muss nicht darauf eingehen.
hatte ich auch die Diskussion. Daher weiss ich: das ist im Gesetz geregelt, hier (§551 (3)) http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Damit kannst du verhandeln, aber der Vermieter muss nicht darauf eingehen.
das mit der Insolvenz ist doch schon länger her, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das irgendwie spüren werden. Saab ist ein Nischenanbieter, hat keinen signifikanten Marktanteil und Saabs Probleme sind nicht neu.
Damit müssten die Verkaufzahlen Saabs schon länger im Keller sein. Ich sehe keine Auswirkungen.
das ist korrekt, denn woher sollen die Behörden wissen, dass das Auto nicht bewegt wird? Ein Auto ist angemeldet, weil man es bewegen will und davon gehen die Behörden aus. Und dein TÜV ist lange abgelaufen. Das Bussgeld ist korrekt.
als Firmenwagen? Ja, wieso nicht?
Fraglich ist jedoch, ob es sich lohnt, denn für den Privatanteil fällt mglw. die 1%-Regelung an. Und das kann dann teuer werden.
eigentlich beides: sie sind vorgeschrieben und du kannst aus den Werten auswählen :)
Es gibt mehrere verschiedene Werte bei der TK in Sachen SB. Daraus legst du fest, wie hoch deine SB sein soll.
auch hier gab es schon mal ne Frage dazu: http://www.finanzfrage.net/frage/luzern-finanz-gmbh---kennt-sich-da-jemand-aus
die Kosten für das Abschleppen trägst du. Ich denke, der Hinweis auf ein Abschleppen sollte reichen, um ihm die Sache klar zu machen. Aber dann auch wirklich abschleppen!
Oder: ihn zuparken! Dann kann ja er dir Bescheid geben, wenn er weg will.
ich kenne die rechtliche Seite nicht, nur einen Fall aus der Praxis. Ein Bekannter hatte in 12 Jahren 2-mal Probleme mit "Alkohol am Steuer". Und er musste letztendlich 2-mal bei der MPU antreten.
Auf jeden Fall war es bei der 2. MPU sehr, sehr kritisch, dass er nochmals teilnehmen kann und dass er den Führerschein überhaupt wieder bekommt. Vielleicht hilft die Info.
das ist eine der Fragen, die ich meinen Steuerberater jedes Jahr frage. Die Antwort ist jedesmal: NEIN!
fest installierte, fest im Fahrzeug montierte Geräte sind mit versichert über die Teilkasko. Fraglich ist nur, bis zu welcher Höhe das Gerät versichert ist. Es gibt unterschiedliche Versicherungsgrenzen. Das gilt es mit der Versicherung zu klären.
Bei den Auzügen in Papierform kenne ich 1-3 Jahre. Danach wird es teuerer, wenn man Nachweise benötigt: die Bank muss dann auf Mikrofilme zurückgreifen - bis zu 10 Jahre. Das dürfte der gesetzliche Rahmen sein.