Meine Frau erbte nach dem Tod ihrer Mutter ihre Betriebsrente, die sie kurz zuvor als Einmalkapitalzahlung beantragt hatte. Als meiner Frau der Betrag abzüglich der gesetzlichen Abzüge überwiesen wurde, ist sie als Beamtin automatisch in eine schlechtere Steuerklasse gerutscht, sie ist also zu unserem Erstaunen wie eine Angestellte des ehemaligen Arbeitgebers ihrer Mutter behandelt worden. Folglich hat sie jetzt auch einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von der Firma erhalten.
Wenn ich diese zweite Lohnsteuerbescheinigung in mein Steuerprogramm eingebe, verringert sich die errechnete Lohnsteuerrückzahlung in erheblichem Maße. Ich frage mich, ob hier alles richtig gelaufen ist, oder ob meine Frau und ich irgendetwas falsch gemacht haben. Es handelt sich ja schließlich um ein Erbe und nicht um eine Lohnzahlung an meine Frau. Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen.