Ich beziehe auch BAB und Kindergeld zusätzlich zu meiner zweiten Ausbildung... Du hast definitv Anspruch auf BAB, da es die erste Ausbildung ist und du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst. Allerdings bekommst du nur soviel BAB bist du einen Mindestbetrag erreichst von denen die der Meinung sind das man davon leben kann (in der Realität siehts anders aus).. Da du dann noch deinen Minijob hast, sehe ich ehrlich gesagt schwarz das sie überhaupt was zahlen. Eine Freundin bekommt gerade mal 20€.. Wenn du im ersten Lehrjahr schon 750€ brutto verdienst, kann es passieren das du im zweiten und dritten nichts mehr erhälst, selbst wenn du nicht mehr deinen Nebenjob hast. Erkundige dich einfach vorab beim Arbeitsamt.. Kindergeld bekommst du definitv. Aber das muss deine Mutter/dein Vater beantragen und auf dein Konto überweisen lassen. LG

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Das Geld ist für dein Kind gedacht und dürfte meines Wissens nicht bei dir angerechnet werden..

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Ich weiß nur, das wenn das berechnete ALGI nicht ausreicht, man zusätzlich ALGII beantragen kann, vll. trifft das auf deine Freunde auch zu

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