Ich zahle seit Auszahlung meiner Direktverrsicherung (30.1.2009) Beiträge an eine Ersatzkrankenkasse. Bei Auszahlung habe ich Einspruch auf die Erhebung eingelegt. Zum 1.7.2017 bin ich von der Ersatzkasse in eine BKK gewechselt. An welche Kasse sind für die restlichen 2 Jahre die Beiträge auf Direktversicherung zu richten? Falls der neuen Krankenkasse die Beträge zustehen, würde ich gerne wissen, ob bzw. was ich diesbezüglich zu veranlassen habe. Muss ich meine Einzugsermächtigung für die bisherige Kasse widerrufen? Hat es Sinn, auch bei der neuen Krankenkasse Einspruch gegen die Erhebung der Krankenkassenbeiträge einzulegen? Was ist von mir zu veranlassen ?