Hallo,
bisher dachte ich, das Payback-Punkte versteuert werden müssen, da es ja eigentlich sowas wie gebundenes Kapital erst und dann doch bei Auszahlung halt als Kapitalertrag gelten müsste.
Jedoch habe ich jetzt gerade eben gelesen, das Cashback(was Payback ja ist) vom Finanzamt als Rabatt vom Kaufpreis angesehen wird, es dann also nicht als Kapitalertrag gilt, wenn man seine Punkte auszahlen lässt.
Was mir übrigens schon klar ist, ist, das sämtliche Kapitalerträge erst ab einer Gesamtsumme von 600 € (ab nächstem Jahr ab 1000 €) versteuert werden müssen.
Meine Frage ist jetzt halt, wie schon aus dem Titel zu lesen, ob ausgezahlte Payback-Punkte in diese Berechnung nun mit einfließen und somit dann bei Überschreiten der Freigrenze zu versteuern sind oder ob ausgezahlte Payback-Punkte aus dieser Rechnung eben herausfallen und somit dann auch nicht versteuert werden müssen?
Ich bedanke mich schon Mal für gute und vor allem hoffentlich auch möglichst sichere Antworten