Das ist eine gute Idee! Ich habe 3 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto. Da gibt es relative gute Zinsen und man kommt innerhalb von 24 Stunden dran.
Es sollte reichen wenn man eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde dem Telefonanbieter vorlegt. Ich habe aber gehört, dass manche Anbieter sich dort etwas anstellen. Vielleicht einfach bei dem betreffenden Anbieter anrufen und nachfragen.
Versuchen kann man es immer. Aber bevor du die Zeit und Mühe investierst würde ich bei dem Arbeitgeber anrufen und nachfragen. Manchmal ist der Bewertungsprozess bereits abgeschlossen und dann lohnt es sich wirklich nicht mehr.
Ich habe nur von der Postbank gelesen. Aber ich denke andere Banken werden nachziehen!
China ist zwar wirtschaftlich immer besser dran, aber dafür fehlt es an anderen Ecken und Enden. Das heisst, die Entwicklungshilfe von Deutschland geht in die Bildung, Klimaschutz, Armutsbekämpfung und so weiter.
Richtig was Schutzengelchen da sagt. Aber, es gibt auch mehr Pflegegeld (von 10 Euro bis 20 Euro mehr), mehr Geld für Kurzzeitpflege (40 Euro mehr) und bei der Vollstationäre Versorgung bis zu 275 Euro mehr als vorher!
Eine Definition von Trinkgeld besagt: "freiwillige Bezahlung an Bedienungspersonal in Hotels, Gasthäusern, Friseurbetrieben etc." Da der Chef Chef ist und kein Bedienungspersonal ist, hat er gar kein Recht darauf.
Ich habe zwei Ansprechpartner die ab und zu wechseln. Am Anfang hat mich das sehr gestört. Aber jetzt empfinde ich das als gut, da man zwei Sichtweisen bekommt. Empfiehlt sich aber nur, wenn man selber ein gewisses Grundwissen hat.
Klar darfst du das machen. Bis zu 10 Euro "Trinkgeld" oder ein kleines Geschenk im selben Wert sind zu Weihnachten schon ok! Aber es muss nicht immer Geld sein, über ein Paar Kekse freut er sich bestimmt auch schon!
Nein, das musst du nicht. Schriftlicher Widerruf reicht, am besten per Einschreiben.
Es kommt immer auf deine Situation an. Generell kann man sagen, dass im Moment so eine Versicherung ratsam ist. Besonders wenn dein Arbeitsplatz möglicherweise in Gefahr ist. Dann kannst du ohne weitere Kosten vor Gericht ziehen.
An sich muss man sich keine Sorgen machen wenn man mit der Kreditkarte zahlt - solange man in seriösen Geschäften oder im Internet bei seriösen Anbietern bezahlt. Wenn einem irgendetwas komisch vorkommt, sollte man die FInger von dem Kauf / der Bezahlung lassen.
Alles einfach mal in den Bafög Rechner eingeben. Dann hast du deine Antwort! Den findest du unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Vorsichtig bei der Bild Zeitung.. Die Zahlen müssen nicht stimmen.. In diesem Fall aber ergeben sich die Zahlen aus einer Umfrage unter den Firmen!