Wenn es doch wirklich nur darum geht, dass aus Sicht der Bank die Höhe der ersten Baurate nicht dem Wert des bis dahin erreichten Baufortschritts entspricht, der Bauträger andererseits gemäß Ihrer Beschreibung kooperativ ist, sollte sich diese Problematik doch dadurch lösen lassen, dass man den Zahlungsplan entsprechend anpasst (i.d.R. gemäß MaBV = Makler- und Bauträgerverordnung).

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