Im Mai haben wir ein Auto für 12000 Euro beim Händler gekauft.

Nach sechs Wochen hatten wir einen Getriebeschaden. Auto zurück zum Händler, Leihwagen auf rigebe Kosten genommen. Nach 14 Tagen war ein neues Getriebe (Generalüberholt) eingebaut. Auf der Rechnung der Werkstatt stand, das die Garantie für das Getriebe erlischt wenn die Anhängerkupplung nicht abgebaut wird. Wurde nicht abgebaut (abnehmbar) da auch kaputt. Nun nach vier Monaten haben wir anscheinend wieder einen Getriebeschaden. Wer haftet wofür? Muß ich wieder auf eigene Kosten einen Leihwagen besorgen?