Hallo Gemeinde,

eine grundsätzliche Frage die ich natürlich abschließend mit einem Steuerberater klären möchte:

Angenommen ein Gerüstbauunternehmer kauft Material, so muss er die Bauteile gemäß AfA-Tabelle abschreiben.

Wie verhält es sich jedoch wenn ein reiner Gerüstverleih/Handel Material ersteht. Die meisten Bauteile liegen weit unter der Gwg-Grenze und sind, da sie ja auch einzeln vermietet werden, einzeln nutzbar. Muss er dennoch abschreiben oder kann er die Ausgaben direkt geltend machen?

MfG