Da mein Lebensmittelpunkt mittlerweile bei meinem Partner ist, ich meine Wohnung aber wegen der örtlichen Nähe zum Arbeitsplatz erstmal behalten werde, wird diese nun zum 2. Wohnsitz.

Von Freitag bis Montag Morgen bin ich bei meinem Partner, unter der Woche meist komplett in der Wohnung bei der Arbeit.

Auch wenn mein Lebensmittelpunkt bei meinem Partner ist, bin ich an Werktagen ja meist am 2. Wohnsitz und hauptsächlich an den Tagen vor Ort, wenn Post kommt.

Wo bin ich denn tatsächlich verpflichtet, meine Adresse des Hauptwohnsitzes anzugeben?