Mein Schwiegervater ist verstorben und meine Frau (als einzige Erbin) wird vermutlich wegen Überschuldung das Erbe ausschlagen.

Ich habe meinem Schwiegervater vor genau einem Jahr eine Einbauküche gekauft und habe mit ihm einen Nießbrauchvertrag aufgesetzt. Die Küche ist also weiterhin meine. Darf ich die Einbauküche jetzt vor dem Erbausschlagungstermin ausbauen und verkaufen. M.E. ist die Küche ja mein Eigentum und darf damit machen was ich will, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank für Antworten.

Gruß

S.U