ich habe noch 30 Tage Urlaub und habe die Kündigung am 27.01.20 erhalten..

Der Satz "Wir stellen Sie ab sofort und unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung gegen Fortgewähr des Entgelts und unter Anrechnung etwaig anteiligen Resturlaubs und Überstunden frei."

Meine Frage hierzu;

Wird mir der Lohn trotzdem ausgezahlt?