Hallo,

dass jede Einnahme in der Buchhaltung erfasst werden muss, erschließt sich mir. Wie ist es aber mit Ausgaben? Ist es rechtlich in Ordnung, eine monatliche Ausgabe nicht in der Buchhaltung zu erfassen, da keine ausreichenden Belege vorliegen? Da dies dann die Steuer nicht mindert, sollte es ja ein "Vorteil" für das Finanzamt sein. Aber verstößt man damit gegen den Grundsatz der Vollständigkeit?

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

Freundliche Grüße