Muss die Bank freie Grundschulden freigeben?
Wir haben eine Eigentumswohnung auf die derzeit eine Grundschuld i.H.v. EUR 168.000,00 im Grundbuch eingetragen ist. Der Wert der Wohnung liegt bei weit über EUR 200.000,00. Wir haben noch eine Restschuld i.H.v. EUR 140.000,00. Nun wollen wir ein Grundstück kaufen. Die Bank möchte auf unsere Wohnung eine Grundschuld eintragen lassen. Um den Umfang der Grundschuld aus Sicherheitszwecken zu erhöhen, wollen wir die freie Grundschuld i.H.v. EUR 28.000,00 nun löschen lassen und nur eine Grundschuld über den Restbetrag i.H.v. EUR 140.000,00 für die Wohnung stehen lassen. Geht das? Bzw. muss die Bank freie Grundschulden abtreten oder löschen lassen?
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